Keine Duldung baulicher Eingriffe
Keine Duldung baulicher Eingriffe an gemeinsamer Giebelwand Der Eigentümer eines Grundstücks muss Veränderungen an seinem Gebäude, die infolge einer Wärmedämmung am Nachbargebäude notwendig werden, nicht dulden. Er hat nur einen Überbau durch Bauteile zu dulden, die wegen des Anbringens der Wärmedämmung an der Grenzwand auf sein Grundstück hinüberragen. Der Fall (baulicher Eingriffe) Die Parteien [...]







