privilegierten baulichen Veränderungen
Klimageräte und WEMoG: Keine privilegierte bauliche Veränderung – Anforderungen, Alternativen, Beschlusspraxis Kerngedanke – Klimageräte (insb. Split-Anlagen mit Außengerät und Dachdurchbruch) zählen nicht zu den im WEMoG privilegierten baulichen Veränderungen nach § 20 WEG Abs. 2. – Folge: Es braucht einen Beschluss der Gemeinschaft (§ 20 Abs. 1 WEG). Ein Anspruch auf Gestattung besteht nicht, wenn Nachteile über [...]







